Neues - Sinti Roma Hannover

Wir sind für Sinti und Roma da

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Mario Franz in der Sendung Hallo Niedersachsen vom 19.12.2021
27. Januar 2022 – Tag des Gedenkens an die Opfer des Holocaust in Osnabrück.
Mit Oberbürgermeisterin Katharina Pötter, Kantor Baruch Chauskin (jüdische Gemeinde Osnabrück) Mario Franz (niedersächsischer Verband deutscher Sinti e.V)

Bundesweit findet jährlich am 27. Januar eine Feier zum Gedenken an die
Opfer des Nationalsozialismus statt. Für Stadt und Landkreis Osnabrück richtete der Landschaftsverband Osnabrücker Land e. V. (LVO) traditionell eine zentrale Gedenkveranstaltung aus, die am 27. Januar ab 17.30 Uhr auf dem Marktplatz in Osnabrück stattfand.

Gebete und Gedenken
Kantor Baruch Chauskin von der Jüdischen Gemeinde Osnabrück sang anschließend die Totenklage „El
Male Rachamim“.
Auf das Gedenken für die jüdischen Opfer folgte vor der Gedenktafel für die von den
Nationalsozialisten ermordeten Osnabrücker Sinti an der Stadtwaage ein Gebet, gesprochen
von Mario Franz, Geschäftsführer der Niedersächsischen Beratungsstelle für Sinti und Roma
e. V., sowie eine weitere Kranzniederlegung durch Oberbürgermeisterin Pötter und Landrätin
Kebschull.
Oberbürgermeisterin Katharina Pötter legte gemeinsam mit Landrätin Anna Kebschull einen Kranz anlässlich der zentralen Gedenkveranstaltung zur Erinnerung an die Opfer des Nationalsozialismus nieder: „Den Toten schulden wir die Rechtsprechung, die keine Verjährung und keine Entschuldigung akzeptieren darf.“















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Tag des Gedenkens an die Opfer des Nationalsozialismus am 27. Januar 2022
Anlässlich des Gedenktages sagt Landtagspräsidentin Dr. Gabriele Andretta:
„Erinnern heißt: Nicht schweigen, nicht wegsehen, wenn Menschen aufgrund ihres Glaubens, ihrer Herkunft, ihres Andersseins ausgegrenzt und bedroht werden. Jüdisches Leben zu schützen. Denen Einhalt zu gebieten, die hetzen und beleidigen, und nicht zu erlahmen in der Verteidigung demokratischer humanitärer Werte. Das Menschenmögliche zu tun, damit eine solche Barbarei nicht wieder geschieht.“
Als Vertreter der Opfergruppen nahm, unter anderen
Mario Franz (Sprecher, Niedersächsischer Landesverband deutscher Sinti) und Michael Fürst (Vorsitzender, Jüdische Gemeinde Hannover K.d.ö.R.) daran teil.











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Wir Trauern um unseren Vorstandskollegen Channy "Ghandi" Rosenbach, Ghandi setzte sich sehr für die Sinti ein, mit ihm verliernen wir einen netten und immer gut gelaunten Kollegen.
Ghandi verstarb am 14.01.2022.

Wir werden ihn sehr vermissen.......





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GEMEINSAMES PROJEKT MIT DEM GOETHE-INSTITUT

Wir freuen uns, über eine weitere Zusammenkunft am 29.10.2021 mit Dominik Nikolaiczek vom Goethe-Institut Hamburg, Koordinator des Projektes Kulturelle Bildung, und Christian Rosenberg, Vorsitzender des Sinti-Vereins zur Förderung von Kindern und Jugendlichen e.V., berichten zu können. Mario Franz, Geschäftsführer der Niedersächsischen Beratungsstelle für Sinti und Roma e.V., und Maik Claasen, Vorstand des Jungen Forums gegen Antiziganismus e.V., haben sich zu der Zoom-Konferenz hinzugeschaltet. In Zusammenarbeit mit dem Goethe-Institut Hamburg ist ein langfristiges Projekt mit dem Ziel der Aufklärung hinsichtlich der Diskriminierung der Sinti und Roma besonders im Bildungsbereich geplant. Als Auftakt planten die Teilnehmer eine erste Veranstaltung am 26.11.2021, 17-18.30 Uhr, im Seminarraum des Sinti-Vereines mit dem Thema: Antiziganismus im Bildungssystem - früher und heute. Herr Nikolaiczek, Herr Franz und Herr Claasen werden ebenfalls daran teilnehmen. Wir freuen uns auf den Vortrag von Maik Claasen. Die Band Gypsy-Moments wird den Abend musikalisch begleiten




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Sinti und Roma gründen neue Bundesvereinigung
05. August 2021

Am 2. August 2021 haben sich im Rahmen einer Sitzung in Berlin im Paul-Löbe-Haus des Deutschen Bundestages Vereine und Organisationen der Sinti und Roma aus ganz Deutschland als Bundesvereinigung der Sinti und Roma e.V. (BVSR) zusammengeschlossen. Der Verein ist ein neuer deutschlandweiter Zusammenschluss von Selbstorganisationen und Initiativen der nationalen Minderheit der Sinti und Roma, sowie von zugezogenen Menschenmit Romani-Hintergrund. Die Vereinigung ist neben dem Bundes Roma Verband e.V. in Göttingen und dem Zentralrat deutscher Sinti und Roma in Heidelberg eine weitere Dachorganisation mit deutschlandweitem Mitgliedernetzwerk mit Sitz in Berlin. Die heterogene und diverse Minderheit gewinnt eine weitere Stimme für die Inklusion und gegen Ausgrenzung unserer Menschen.

Die BVSR verfolgt als zentrales Ziel die Gleichberechtigung, Teilhabe und Inklusion von Sinti und Roma in Deutschland und wird entschieden gegen rassistische Stereotype gegenüber der ethnischen Minderheit kämpfen. Dafür schließen sich Vereine und Initiativen aus ganz Deutschland gleichberechtigt und auf Augenhöhe zusammen, um ihre Kompetenzen in den Bereichen Empowerment, Wirtschaft, Recht, Medien, Familie, Bildung, Geschichte, Forschung und Gedenken zu bündeln. Als Co-Vorsitzende wurden Esther Reinhardt-Bendel (RomnoKher gGmbH/Initiative Sinti-Roma-Pride) und Kelly Laubinger (Cinti Union Schleswig-Holstein e. V.). gewählt. Als Generalsekretär wurde Romeo Franz (Mitglied des Europäischen Parlaments und ehem. Geschäftsführer der Hildegard Lagrenne Stiftung) beauftragt.

Romeo Franz, designierter Generalsekretär der Bundesvereinigung der Sinti und Roma e.V. erklärt:
"Die Vielzahl an Fällen von rassistischer Gewalt, Diskriminierung und Ausgrenzung gegenüber Angehörigen unserer Minderheit in den letzen Jahren hat uns auf dramatische Art vor Augen geführt, wie tief Antiziganismus in der deutschen Gesellschaft immer noch verwurzelt ist und wie weit wir von gleichberechtigter Teilhabe entfernt sind.
Im Auftrag der Bundesregierung hat die Unabhängige Kommission Antiziganismus im Juni 2021 einen umfangreichen Bericht zur Situation von Sinti und Roma in der Bundesrepublik vorgelegt und die umgehende und effektive Bekämpfung der tief in der deutschen Gesellschaft verwurzelten rassistischen Stereotype gegenüber der Minderheit angemahnt. Ebenso steht die Bundesrepublik in der Pflicht im Rahmen der EU-Rahmenstrategie für Roma-Inklusion 2021-2030 eine umfangreiche nationale Strategie für die Inklusion von Sinti und Roma zu entwickeln und umzusetzen, um die europäischen Ziele im Kampf gegen Antiziganismus und für die gleichberechtigte Teilhabe von Sinti und Roma zu erreichen.
Die deutsche Politik hat jetzt die Gelegenheit ein neues Kapitel in der Politik gegenüber unseren Menschen aufzuschlagen. Die BVSR will diesen Prozess kritisch begleiten und als Partner für Politik und Verwaltung konstruktiv mitwirken. Denn nur in enger Zusammenarbeit mit unseren Minderheitenorganisationen kann eine effektive Politik für Inklusion und Gleichberechtigung und gegen Ausgrenzung und Stigmatisierung gelingen. Hierfür versammeln wir eine große Zahl von lokalen und regionalen Vereinen und Initiativen die vielseitige Kompetenzen und Erfahrungen in die Arbeit unserer neuen Budesvereinigung  einbringen."





Gefährdung der beruflichen Existenz von  Sinti und Roma durch das Kreislaufwirtschaftsgesetz (KrWG); Probleme der gewerblich tätigen Altstoffsammler

Aufgrund des relativ neuen KrWG entstehen Probleme bei den Altstoffsammlern. Denn das neue KrWG verpflichtet die Altstoffsammler bei jedem Landkreis, wo sie tätig werden,  die Tätigkeit anzuzeigen. Die Anzeigepflicht an sich begründet keine Probleme, jedoch das Verwaltungsverfahren mit den Nachweisen der ordnungsgemäßen und schadlosen Entsorgung, die „willkürliche“ Unterlassungsverfügungen und die damit verbundene Kostenbescheide.

In Wirklichkeit regelt § 18 KrWG das Anzeigeverfahren relativ präzise:

Spätestens 3 Monate vor dem beabsichtigten Beginn der Sammlung muss der Träger der Sammlung diese bei der zuständigen Behörde anzeigen (§ 18 Abs. 2 KrWG für gewerbliche Sammlungen und § 18 Abs. 3 für gemeinnützige Sammlungen).
Der Anzeige einer gewerblichen Sammlung sind beizufügen
1. Angaben über die Größe und Organisation des Sammlungsunternehmens,
2. Angaben über Art, Ausmaß und Dauer, insbesondere über den größtmöglichen Umfang und die Mindestdauer der Sammlung,
3. Angaben über Art, Menge und Verbleib der zu verwertenden Abfälle,
4. eine Darlegung der innerhalb des angezeigten Zeitraums vorgesehenen Verwertungswege einschließlich der erforderlichen Maßnahmen zur Sicherstellung ihrer Kapazitäten sowie
5. eine Darlegung, wie die ordnungsgemäße und schadlose Verwertung der gesammelten Abfälle im Rahmen der Verwertungswege nach Nummer 4 gewährleistet wird.
(3) Der Anzeige der gemeinnützigen Sammlung sind beizufügen
1. Angaben über die Größe und Organisation des Trägers der gemeinnützigen Sammlung sowie gegebenenfalls des Dritten, der mit der Sammlung beauftragt wird, sowie
2. Angaben über Art, Ausmaß und Dauer der Sammlung.
Die Behörde kann verlangen, dass der Anzeige der gemeinnützigen Sammlung Unterlagen entsprechend Absatz 2 Nummer 3 bis 5 beizufügen sind.
Zusätzlich sollte auch eine Kopie der Anzeige nach § 53 KrWG, also in Niedersachsen, die Anzeige beim Staatlichen Gewerbeaufsichtsamt Hildesheim, Goslarsche Straße 3, 31134 Hildesheim beigefügt werden.
Im Ergebnis ist es entscheidend, dass die gewerbliche Sammlung die sogenannte Funktionsfähigkeit des öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträgers, also dessen Fähigkeit die ihm obliegenden Entsorgungspflichten zu wirtschaftlich angemessenen Bedingungen zu erfüllen, nicht gefährdet ist. Dies ist aber in seltensten Fällen der Fall, insbesondere wenn ein Altstoffsammler die Voraussetzungen des § 18 KrWG erfüllt.
Schließlich muss festgehalten werden, dass bei dem Anzeigeverfahren i. S. d. § 18 KrWG um kein Genehmigungsverfahren, wie man das z. B. bei einer Baugenehmigung kennt, handelt. Der Unterschied zwischen einem Genehmigungs- und einem Anzeigeverfahren liegt darin, dass  im  Anzeigeverfahren das geplante Vorhaben nur zur Kenntnis gegeben wird. Eine fachliche Prüfung durch die Behörde  findet nicht statt.
In naher Zukunft müssten neue Entscheidungen der Oberverwaltungsgerichte erfolgen. Durch diese Entscheidung wird dann hoffentlich klar gestellt, wann von einer Gefahr für die öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger durch die Altstoffsammler auszugehen ist.
Diese Homepage wurde von M.Trollmann entworfen
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